Bosnien-Herzegowina - Projekt Graduierung
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Graduierung und Erfassung von Schwerstbehinderten
Die derzeitige Graduierung in der Föderation BiH, basiert auf einer medizinischen Beurteilung des Funktionsverlustes, welche modernen Maßstäben und der „UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ nicht entspricht.
In beiden Entitäten werden die Behinderten in die folgenden 3 Gruppen unterteilt:
· Gruppe I: 100% Arbeitsunfähigkeit (AU)
· Gruppe II: 90% AU
· Gruppe III: Unter 90% AU
Die höchste staatliche Unterstützung erhalten Menschen der Gruppe I, in uterschiedlicher Höhe in der FBiH bzw der RS. Die Gruppe II erhält weniger und die Gruppe III nichts.
In den letzten 2 Jahren wurden daher von bosnischen und österreichischen Spezialisten andere Beurteilungen des Behinderungsgrades diskutiert und erprobt:
· Das “Österreichische Pflegestufen-Modell”: Dieses ist ausgerichtet auf Personen, die regelmäßige Pflege brauchen und kommt dann zur Anwendung, wenn ein Mensch mit Behinderung mehr als 50 Stunden Pflege pro Monat benötigt. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom Behinderungsgrad. Es gibt Pflegestufen von 1 (mit dem geringsten Pflegeaufwand) bis 7 (24 Stundenbetreuung).
· In der Republica Srpska ist der „Barthel-Test“ im Einsatz ist. Dieser ist ein einfaches aber effektives Instrument, um die verbleibenden Fähigkeiten der Menschen mit Behinderungen mit einer Graduierung von o bis zu 20 Punkten zu erfassen.
· Die “International Classification of Functionality, Disability and Health – ICF“ hat einen komplett anderen, komplexeren Ansatz. Diese bio-psycho-soziale Beurteilung wurde von der WHO (World Health Organisation) entwickelt. Diese internationale Klassifizierung berücksichtigt neben der Gesundheit auch soziale Bereiche. Da sowohl die Funktionsfähigkeit als auch die Behinderung eines Individuums immer in einen Kontext auftritt, inkludiert ICF auch Umweltfaktoren. Es werden 4 Schwerestufen definiert.
Davon ausgehend wird bei diesem Projekt das am besten geeignete Graduierungsschema für Schwerstbehinderte (die im österreichische Pflegestufenmodell den Stufen 6 und 7 entsprechen) in der F-BiH von einer Expertenkommission erarbeitet werden. Die Expertenkommission besteht aus Medizinnern aus F-BiH und Österreich, VertreterInnen lokaler Behörden und Sozialämter sowie behinderten Personen.
In umfangreichen Vorarbeiten von Docotors for Disabled wurde der Entwurf für BiH den anderen 3 erwähnten Schematas gegenüber gestellt